Verpackungshinweise

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien unentgeltlich von Endverbrauchern zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie z. B. Buchverpackungen, Kartons etc. (bei Lieferungen an Endverbraucher)
  • Transportverpackungen wie Paletten, Großverpackungen etc. (insbesondere bei Lieferungen an Händler in größeren Mengen)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die aufgrund von Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen

Durch unsere unentgeltliche Rücknahme stellen wir sicher, dass das Verpackungsmaterial in den Verwertungskreislauf zurückgeführt wird. Damit leisten wir einen Beitrag zur Erreichung der aktuellen europäischen Verwertungsziele und erfüllen die geltenden gesetzlichen Vorgaben – dazu zählen auch die Neuerungen, die über die EU-Richtlinie 94/62/EG hinausgehen.

Du kannst das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe abgeben.

Für Rückfragen und weiterführende Informationen zu den Rückgabemodalitäten sowie den aktuellen gesetzlichen Regelungen findest du die entsprechenden Kontaktdaten in unserem Impressum.

Bitte beachte, dass sich gesetzliche Bestimmungen ändern können. Wir behalten uns daher vor, diese Hinweise regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.