Jugendschutz
Jugendschutz und Altersverifikation bei Vape-Dealer
Du wirst hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Vape-Dealer den Jugendschutz in höchstem Maße beachtet. Es ist unser vorrangiges Bestreben, sämtliche Verträge und Kaufverpflichtungen ausschließlich mit volljährigen Personen einzugehen. Zur Sicherstellung dieser Voraussetzung wurde ein zweistufiges, rechtskonformes Altersverifikationsverfahren implementiert:
- Primäre Verifikation: Im Rahmen der Registrierung bzw. des Kaufvorgangs wirst Du dazu verpflichtet, Deine persönlichen Daten – insbesondere Name, Adresse und Geburtsdatum – anzugeben. Diese Daten werden in Zusammenarbeit mit unserem Partner, der Schufa, eingehend geprüft, sodass Deine Volljährigkeit zweifelsfrei bestätigt werden kann. Für internationale Kunden erfolgt die Verifikation durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments sowie der Reisepassnummer.
- Sekundäre Kontrolle: Bei der Auslieferung Deiner Bestellung, die durch die zertifizierten Zustelldienste DHL und Deutsche Post erfolgt, wird erneut ein Altersnachweis erbracht. Somit wird sichergestellt, dass die Übergabe der Ware ausschließlich an volljährige Empfänger erfolgt.
Diese Verfahren unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und werden fortlaufend an die neuesten gesetzlichen Bestimmungen angepasst, sodass Du stets von den aktuellsten Sicherheitsstandards profitierst.
Wir machen Dich ferner ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jede mutwillige Täuschung unseres Verifikationssystems – beispielsweise durch die unbefugte Nutzung fremder Daten (etwa der Ausweis Dritter Personen) – nicht toleriert wird. In einem derartigen Fall behalten wir uns ausdrücklich vor, die Gesamtsumme aller von dir getätigten Käufe als Schadenersatz einzubehalten und weitere rechtliche Schritte einzuleiten, ohne dass hieraus eine Haftung unsererseits entsteht.
Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Grundlagen fügen wir nachfolgend einen Auszug aus dem Jugendschutzgesetz ein, welcher die unzulässige Abgabe von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen an Minderjährige präzise regelt:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Indem Du unsere Dienste in Anspruch nimmst, erklärst Du Dich ausdrücklich mit den aufgeführten Bestimmungen einverstanden.